Unsere Leistungen
Amtliche Abnahme
Durchführung der amtlichen Überprüfung
gemäß WHG Wasserhaushaltsgesetz)
Die Durchführung der amtlichen Überprüfung gemäß WHG (Wasserhaushaltsgesetz) ist ein entscheidender Prozess, ähnlich der Hauptuntersuchung eines Fahrzeugs, und erfordert die Expertise eines zugelassenen Sachverständigen. Die Notwendigkeit und Häufigkeit der Prüfung einer Tankanlage hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Typs des Tanks (unterirdisch oder oberirdisch), dessen Standort (z.B. innerhalb eines Schutzgebietes) und der Kapazität des Tanks. Zusätzlich ist die regelmäßige Überprüfung des Leckanzeigegerätes gesetzlich vorgeschrieben und muss von qualifiziertem Personal durchgeführt werden.
A & U Anlagen- und Umwelttechnologie bietet Ihnen qualifiziertes Fachpersonal für die erforderliche amtliche Prüfung und Überprüfung der Funktionalität Ihres Leckanzeigegerätes. Darüber hinaus unterstützen wir Sie mit umfassenden Beratungen bezüglich der gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften. Die AwSV §46, eine Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die seit dem 1. August 2017 bundesweit in Kraft ist, legt die Prüfstandards für Heizöltanks fest. Die Prüfanforderungen variieren je nach Schutzgebiet und Tanktyp und umfassen verschiedene Szenarien von der Erstinbetriebnahme bis zur Stilllegung der Anlage.

Weitere Informationen
Entdeckt der Sachverständige Mängel, ist eine umgehende Behebung notwendig. Bei gravierenden Mängeln kann eine Nachkontrolle erforderlich sein, und im Falle von schwerwiegenden Defekten muss die Anlage sofort stillgelegt werden.
A & U Anlagen- und Umwelttechnologie bietet Ihnen individuelle Dienstleistungen für die amtliche Abnahme, sowohl als Einzelleistung als auch im Rahmen eines Wartungsvertrages für Funktionskontrollen. Wir garantieren eine professionelle Abwicklung aller behördlichen Anforderungen.
Die jährliche Überprüfung des Leckanzeigegerätes durch sachkundiges Personal ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil unserer Serviceleistungen. Mit einem Wartungsvertrag für die Funktionskontrolle sichern Sie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und vermeiden hohe Kosten durch frühzeitige Erkennung von Defekten.
Diese Prüfungen sind zudem für die Anerkennung von Ansprüchen bei der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ausschlaggebend. Durch den Nachweis regelmäßiger Wartungen können Sie Eigenverschulden durch Fahrlässigkeit ausschließen und so die Zuverlässigkeit der Versicherungsleistung gewährleisten.